Fragen und Antworten
Frage:
Bin ich geeignet für einen Welpen aus eurer Zucht
Ihr seid bei uns genau richtig, wenn Ihr:
Hundeerfahrung mitbringt, idealerweise sogar mit Rottweilern,
in einer hundefreundlichen Umgebung lebt (nicht mitten in der Stadt in einer Etagenwohnung),
bei Mietwohnungen eine Genehmigung vom Vermieter habt,
sicher seid, dass keine Allergien in der Familie bestehen,
finanziell in der Lage seid,euren Hund gut zu versorgen – auch bei Krankheit,
auf hochwertiges Futter Wert legt,
Urlaubszeiten gut geplant habt (Hund darf mit oder ist bestens betreut),
und euch auch Gedanken über die Nachbarn gemacht habt.
Vor allem aber: Wenn ihr alles für euren Hund tun würdet und nicht bei jeder kleinen Schwierigkeit das Hantuch werft.
Frage:
Ist in meinem Bundesland die Haltung von Rottweiler erlaubt?
Antwort:
Die Haltung von Rottweilern ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, da jedes Bundesland eigene Vorschriften zur Haltung sogenannter Listenhunde erlässt. In einigen Bundesländern gelten Rottweiler als potenziell gefährlich, was bestimmte Auflagen mit sich bringt. In anderen Bundesländern gibt es keine speziellen Regelungen für Rottweiler.
Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen ändern können. Es ist daher ratsam, sich vor der Anschaffung eines Rottweilers bei der zuständigen Ordnungsbehörde Ihres Wohnortes über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Hier ist eine Übersicht über die Regelungen zur Haltung von Rottweilern in den einzelnen Bundesländern:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gelten Rottweiler als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
Bayern
Rottweiler stehen in Bayern in Kategorie 2 der Rasseliste. Die Haltung ist erlaubt, aber ein Wesenstest ist erforderlich. Bei negativem Ergebnis gelten Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht.
Berlin
In Berlin stehen Rottweiler nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Brandenburg
Seit dem 1. Juli 2024 führt Brandenburg keine Rasselistemehr. Es gelten besondere Vorschriften für als gefährlich geltende Hunde, unabhängig von der Rasse.
Bremen
In Bremen stehen Rottweiler nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Hamburg
Rottweiler gelten in Hamburg als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
Hessen
In Hessen gelten Rottweiler als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
Mecklenburg-Vorpommern
Rottweiler stehen in Mecklenburg-Vorpommern nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Niedersachsen
Rottweiler stehen in Niedersachsen nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Nordrhein-Westfalen
Rottweiler gelten in Nordrhein-Westfalen als potenziell gefährlich (Kategorie 2). Die Haltung ist erlaubt, jedoch sind ein Wesenstest und eine Haltererlaubnis erforderlich.
Rheinland-Pfalz
Rottweiler stehen in Rheinland-Pfalz nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Saarland
Rottweiler stehen im Saarland nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Sachsen
Rottweiler stehen in Sachsen nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Sachsen-Anhalt
Rottweiler stehen in Sachsen-Anhalt nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Schleswig-Holstein
Rottweiler stehen in Schleswig-Holstein nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.
Thüringen
Rottweiler stehen in Thüringen nicht auf der Rasseliste. Es gelten allgemeine Vorschriften für Hundehalter.